Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Humor: Keine Petitionen ???    (veröffentlicht am 7.1.2016)


Heute morgen habe ich mich bei https://epetitionen.bundestag.de eingeloggt und mein Profil dort überprüft: Dort wird angegeben, dass es keine Petitionen von mir gibt.
2012 und 2014 habe ich mehrere Petitionen erfolglos zur Veröffentlichung eingereicht.
Die wurden "natürlich ???" nicht in meinem Profil gespeichert



Heute habe ich eine neue Petition eingereicht:  Original-PDF
(7.1.2016)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Behörden und Amtsgerichte vor und bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens, der betroffenen Person ein offizielles Informationsblatt aushändigen.
Darin wird aufgeführt, welche möglichen Rechte die betroffene Person verliert und welche konkreten Folgen dadurch entstehen (eingeschränkte Geschäftsfähigkeit, Aufenthaltsrecht und Verfügung über das Vermögen werden vom gesetzlichen Betreuer bestimmt, die Post kommt an den Betreuer.

Gründe:

Beim Ratenkaufvertrag gibt es Formvorschriften, damit sich die betroffenen Personen nicht zu sehr verschulden.

Bei der Einleitung von gerichtlichen Betreuungsverfahren gibt es keine Formvorschriften und damit auch keine Informationspflichten.

In den Medien wird häufig über ehrenamtliche Betreuer berichtet. Bei vorhandenem Vermögen muss aber der gesetzliche Betreuer mit eigenen Mitteln bezahlt werden. Oft werden dazu Rechtsanwälte eingesetzt.  Meist keine Verfügung mehr über das Bankkonto, usw...  (Kommentar zur Seite: Siehe Schaltfläche "Heile Welt")

Rechtsanwälte, Behörden informieren teilweise einseitig über die Folgen einer gesetzlichen Betreuung und erreichen damit das Einverständnis der betroffenen Person, dass für sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird.
Typisches Beispiel: Die Geschäftsfähigkeit bleibt erhalten. Verschwiegen wird, dass die volle Geschäftsfähigkeit in eine beschränkte Geschäftsfähigkeit umgewandelt wird.

Die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens ist formlos. Somit kann jeder mit wenigen und falschen Angaben eine Bürgerin oder einen Bürger in ein gerichtliches Betreuungsverfahren mit dem Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten bringen.

Der Begriff der „Betreuung“ ist irreführend und vermittelt einen zu positiven Eindruck im Verhältnis zu den möglichen Rechtsfolgen. In Österreich wird der Begriff „Sachwalterschaft“ verwendet. Außerdem handelt es sich in den meisten Fällen immer noch um eine faktische Entmündigung, für die kein besonderer Grund vorliegen muss, weil psychiatrische Gutachten umstritten und ohne genauer Kenntnis der betroffenen Person erstellt werden.

Anregungen für die Forendiskussion

Da die Einreicherin dieser Petition zwei Homepages zum Thema hat, gäbe es hier sehr viele Möglichkeiten zur Diskussion. Die Adressen dieser beiden Homepages dürfen hier nicht genannt werden.

Daher mögliche Suchbegriffe zum Thema im Internet:
Gerichtliches Betreuungsverfahren, Einleitung gerichtliches Betreuungsverfahren, Durchführung gerichtliches Betreuungsverfahren, psychiatrische Gutachten, Entmündigung, gesetzlicher Betreuer, rechtliche Betreuung

 Original-PDF


Bestätigung per Email:

Sehr geehrte Petentin, sehr geehrter Petent,

Sie haben in Ihrem oder dem Namen eines Dritten soeben eine Petition an den Deutschen Bundestag online eingereicht.
Ihre Petition wurde vom System unter der Petitions-ID 63006 erfasst.
Ihre Daten wurden gespeichert und an den Petitionsausschuss weitergeleitet!

Zur Archivierung in Ihren Unterlagen wurden die von Ihnen eingegebenen Daten als PDF aufbereitet und dieser E-Mail beigefügt.

HINWEIS:
Sollten Sie diese Petition nicht selbst eingereicht haben und dennoch diese E-Mail erhalten, so bitten wir Sie, uns unter post.pet@bundestag.de zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages


Orakel vom 7.1.2015 zum Erfolg dieser Petition

Auch diese Petition wird nicht zur Veröffentlichung beim Deutschen Bundestag freigegeben.

Gründe: Inhalte und Erfolglosigkeit der Petitionen von 2012 und 2014

Kommentar am 26.1.2016: Das Orakel hat sich geirrt !!!


Aktuell am 26.1.2016:

Die am 7.1.2016 eingereichte Petition zur öffentlichen Abstimmung ist wider Erwarten doch veröffentlicht worden. Link dazu:

https://epetitionen.bundestag.de/content/
petitionen/_2016/_01/_07/Petition_63006.html

Allerdings gibt es relativ wenige Teilnehmer bei den Epetitionen des Deutschen Bundestages, so dass die Chancen einer tatsächlichen Verwirklichung meines Vorschlags nicht sehr groß sind.


Geändert am:   09.10.2017

Startseite: www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

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