Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Beginn oder Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens


Zuständigkeit  (meist Amtsgerichte)

Im badischen LandesteilAmtsgericht als Betreuungsgericht , im württembergischen LandesteilNotariat als Betreuungsgericht.

In dem Verfahren zur Einrichtung der Betreuung wird geprüft,  ob alle oben genannten Voraussetzungen vorliegen. 
Das Verfahren beginnt von Amts wegen bei Kenntniserlangung des Betreuungsgerichts von der Notwendigkeit einer Betreuung. 

Eine Anregung eines Dritten 
auf Einrichtung einer Betreuung kann formlos mit einem einfachen Schreiben erfolgen. 

Auch der Betroffene selbst kann den Antrag stellen.

Der Antrag bzw. die Anregung sollte mindestens enthalten:
-  den Vor- und Zunamen sowie Anschrift der betroffenen Person und ihren derzeitigen Aufenthaltsort, 
-  eine Darstellung der Gründe für die Notwendigkeit einer Betreuung, insbesondere auch Angaben darüber, ob die hilfebedürftige Person sich zu der Betreuung äußern kann. 

Quelle: Homepage des Amtsgerichts Bad Säckingen Stand 27.6.2010:

Nachbarn, Bekannte, Verwandte können durch ein formloses, einfaches Schreiben ein gerichtliches Betreuungsverfahren auslösen, ohne dass der tatsächliche Wahrheitsgehalt geprüft wird. 
Die Betroffenen werden zu einer ärztlichen Untersuchung gezwungen, haben keine Zeit sich zu informieren. Die Rechtsschutzversicherungen zahlen i.d.R. für solche Fälle nicht. Wer also wenig Geld hat, kann sich keinen Anwalt leisten. Mit dem gerichtlichen Betreuungsverfahren sind grundlegende Rechte, z.B. volle Geschäftsfähigkeit, Eigentumsrechte, Bestimmung über den Aufenthaltsort gefährdet.

Kommentar am 15.5.2015: Der Rechtsschutz zahlt, wenn der Fall richtig beschrieben wird, nämlich Falschanzeige bei der Polizei.
Wenn das Betreuungsverfahren durch falsche Angaben ausgelöst wird, kann die Rechtsschutzversicherung helfen. Aber nur wenn dies sofort gemeldet wird. Für zu späte Meldungen tritt der Versicherungsschutz nicht ein.


Wenn der psychisch Kranke den Nachbarn stört  ....
dann ist dies nicht unbedingt ein Grund für eine gesetzliche Betreuung. Mehr:

www.anwaltonline.net/urteile/betreuung/betreuung_006.html

Wenn eine Frau ihre Nachbarin bei der Polizei meldet,  sie für psychisch krank bezeichnet und unwahre Aussagen über sie meldet ....
dann ist es für die Baden-Württembergische Justiz ein Grund ein Gerichtliches Betreuungsverfahren einzuleiten, der Betroffene rechtsstaatliche Mittel wie Zeugen und rechtliches Gehör zu verweigern. Das Amtsgericht Lörrach und das Landgericht Freiburg haben dieser denunzierenden Nachbarin zugestanden, dass Übertreibungen in einem Polizeibericht zulässig sind. Mehr: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de

Beispiel aus einer abgelehnten Petition in Baden-Württemberg (2015)

Am 21. Mai 2010 wurde vom Bürgermeisteramt für die Petenten eine rechtliche Betreuung angeregt. Die Petenten waren nicht bereit, die erforderlichen Anhörungs-
und Begutachtungstermine, die im gerichtlichen Verfahren zwingend notwendig sind, freiwillig wahrzunehmen, da sie eine Betreuung ablehnen.
Mehr: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7101_D.pdf


Betreuung - Video vom Deutschen Anwaltsverein
Kritik: Unzureichende Hinweise zur Geschäftsfähigkeit und weiterem Rechtentzug.
Es gibt eine volle und eine beschränkte Geschäftsfähigkeit.
Ein so kurzes Video kann keinen richtigen Überblick über die Auswirkungen der gesetzlichen Betreuung auf die Betroffenen bieten.
Zu beachten: Anwälte können damit Geld verdienen.
Veröffentlicht vom Deutscher Anwaltverein auf Youtube am 10.11.2015.

EINSPRUCH: Norbert Blüms heftige Kritik an der dt. Justiz
 ["LANZ" am 23.10.2014]
Veröffentlicht am 24.10.2014 von MrUnstoppable1964

Geändert am:   09.10.2017

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