Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
 Private Homepage ab 12/2011 (Weihnachtsgeschenk für das Amtsgericht Lörrach) - Keine Rechtsberatung

Startseite - Home
Persönlichkeitsstärkung
Humor
Petition 2016
Keine Petitionen ?
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Zwangsbetreuung
Probleme
Heile Welt
Videos 2023
Videos 2022
Videos 2020
Videos 2019
Videos 2018
Videos 2017
Videos 2016
Videos 2015
Videos 2014
Videos 2013
Videos 2012
Videos  2011
Videos 2010
Videos vor 2010
Petitionen 2012
Petitionen 2014
Petitionen ???
Anwaltprobleme
Lisa Hase
Anna Moosmayer
Begriff "Betreuung"
Entrechtung
Psychische Gewalt
Rechtliche Betreuung
Verfahrensbeginn
Verfahrensgrundsätze
Einleitungsbeispiele
Vorführung
Angst... Freude...
Selbstmord - Suizid
Gerichtsverfahren
Ärztliche Gutachten
Gutachterfalle
Gert Postel - Psychiatrie
Zwangspsychiatrie
Psychiatrie-Opfer
Übliche Folgen
Denunzianten
Informationen
Bücher Betreuung u.ä.
BGH-Urteile
Musterbriefe
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Erbschleicher
Pflege-SHV-Kritik
Kritik
Kritik - Medien
Beispiele 1
Beispiele 2
Beispiele 3
Mögliche Gesetze
Abgelaufene Gesetze
Behördenwillkür
Verfassungsbeschwerden
Bund-/Länderinfos
Links zu Medien
Links: Private Seiten
Europ. Gerichtshof
Art. 6 Eur. Menschenrechtsk.
Art. 8 Eur. Menschenrechtskonvention
Menschenrechte
Nazi-Psychiatrie
Traumatische Erlebnisse
Hart erkämpfte Erfolge
Entmündigung Österreich
Entmündigung Schweiz
Infos Suchmaschinen
Statistiken u.ä.
Betreuer
Morde durch Betreuer
Infos von Landkreisen
Liliane Bettencourt
Polizeifehler
weinende Justitia
Ungerechte Justiz
Statistiken
Impressum

Vorführung im Rahmen von Betreuungsverfahren


Weigert sich ein/e Bürger/in im gerichtlichen Betreuungsverfahren oder später als "betreute" bzw. entmündigte Person, sich einem psychiatrischen Gutachter vorzustellen, wird sie zwangsweise vorgeführt.
Daneben gibt es viele Gründe, damit ein/e Bürger/in von der Polizei zwangsweise vorgeführt wird. Ähnlichkeiten mit der Nazizeit sind hier nicht rein zufällig.
Über die Belastung und den ausgeübten Druck auf die Betroffenen wird in den Medien kaum berichtet. Der Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten ist besonders belastend und demütigend, weil solche Gutachten sehr unterschiedlich und damit verheerend für das spätere Leben ausfallen können.

Polizeiliche Vorführung im Rahmen von gerichtlichen Betreuungsverfahren:
1. Vorführung des Betroffenen zur Untersuchung zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens (§ 283 FamFG);
2. Vorführung zur persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes (§ 278 Abs. 5 FamFG);

Polizeiliche Vorführung nach Beendigung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren:
3. Vorführung zur persönlichen Anhörung des Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme (§ 319 Abs. 5 FamFG);
4. Vorführung des Betroffenen zur Unterbringung und Beobachtung, soweit dies zur Vorbereitung eines Gutachtens erforderlich ist (§ 284 FamFG);
5. Vorführung des Betroffenen zu einer Untersuchung zum Zwecke der Begutachtung vor einer Unterbringungsmaßnahme (§ 322 FamFG);
6. Vorführung des Betroffenen zur Unterbringung und Beobachtung zwecks Vorbereitung eines Gutachtens vor einer Unterbringungsmaßnahme (§ 322 FamFG);
7. Vorführung des Betroffenen zur Anhörung oder Begutachtung in Betreuungsverfahren, insbesondere bei: FamFG
  Vorführung zur Anhörung  im Beschwerdeverfahren;  
  Vorführung zur  Begutachtung im Beschwerdeverfahren;  
  wesentlicher Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers

§ 293

  Erweiterung des Einwilligungsvorbehaltes , § 294
  Bestellung eines weiteren Betreuers , § 293 Abs. 3
  Verlängerung der Bestellung eines Betreuers; § 295

Links:

Vorführungsaufgaben der Betreuungsbehörde
www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Vorf%C3%BChrung

Wie, wenn der Betreute sich gegen Unterbringungsmaßnahmen sperrt?
www.anwaltonline.net/tips/geschlossene/eilfalll-sperrt.html

Geändert am:   09.10.2017

Startseite: www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

Impressum und Kontakt