Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
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Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention


Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.


In vielen Fällen wird durch die Einleitung von gerichtlichen Betreuungsverfahren gegen diesen Artikel verstoßen, weil es keine Formvorschriften gibt. So können z.B. Denunzianten mit ungeprüften Aussagen direkt oder indirekt ein gerichtliches Betreuungsverfahren bewirken.

EINSPRUCH: Norbert Blüms heftige Kritik an der dt. Justiz
Ausschnitt aus ZDF "MITTAGSMAGAZIN" - Sendung vom Oktober 2014.
Veröffentlicht am 28.10.2014 von
MrUnstoppable1964

Oliver Shanti - Tibetiya - Meditation on Tibet -
Music: Tibetiya, Oliver Shanti and Friends.
Journey to the roof of the world. Free Tibet
Veröffentlicht am 21.09.2012 von Jürgen Lenz  https://youtu.be/I7C8hyn0x8U

Geändert am:   09.10.2017

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