Gerichtliche Betreuungsverfahren: Gerichtliche Entrechtungsverfahren !
 Private Homepage ab 12/2011 (Weihnachtsgeschenk für das Amtsgericht Lörrach) - Keine Rechtsberatung

Startseite - Home
Persönlichkeitsstärkung
Humor
Petition 2016
Keine Petitionen ?
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Zwangsbetreuung
Probleme
Heile Welt
Videos 2023
Videos 2022
Videos 2020
Videos 2019
Videos 2018
Videos 2017
Videos 2016
Videos 2015
Videos 2014
Videos 2013
Videos 2012
Videos  2011
Videos 2010
Videos vor 2010
Petitionen 2012
Petitionen 2014
Petitionen ???
Anwaltprobleme
Lisa Hase
Anna Moosmayer
Begriff "Betreuung"
Entrechtung
Psychische Gewalt
Rechtliche Betreuung
Verfahrensbeginn
Verfahrensgrundsätze
Einleitungsbeispiele
Vorführung
Angst... Freude...
Selbstmord - Suizid
Gerichtsverfahren
Ärztliche Gutachten
Gutachterfalle
Gert Postel - Psychiatrie
Zwangspsychiatrie
Psychiatrie-Opfer
Übliche Folgen
Denunzianten
Informationen
Bücher Betreuung u.ä.
BGH-Urteile
Musterbriefe
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Erbschleicher
Pflege-SHV-Kritik
Kritik
Kritik - Medien
Beispiele 1
Beispiele 2
Beispiele 3
Mögliche Gesetze
Abgelaufene Gesetze
Behördenwillkür
Verfassungsbeschwerden
Bund-/Länderinfos
Links zu Medien
Links: Private Seiten
Europ. Gerichtshof
Art. 6 Eur. Menschenrechtsk.
Art. 8 Eur. Menschenrechtskonvention
Menschenrechte
Nazi-Psychiatrie
Traumatische Erlebnisse
Hart erkämpfte Erfolge
Entmündigung Österreich
Entmündigung Schweiz
Infos Suchmaschinen
Statistiken u.ä.
Betreuer
Morde durch Betreuer
Infos von Landkreisen
Liliane Bettencourt
Polizeifehler
weinende Justitia
Ungerechte Justiz
Statistiken
Impressum

Zwingend: Ärztliches Gutachten während des gerichtlichen Betreuungsverfahrens (sogen. Sachverständigengutachten)


Für Bürger und Bürgerinnen, die zu Unrecht in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen sind, muss zwingend ein ärztliches Gutachten erstellt werden, d.h. Zwangsdiagnose und oft zwangspsychiatrisiert.

 (
Ähnliches erleben Eltern. Aufgrund von zweifelhaften Gutachten kann ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen werden.)

Wie bei allen ärztlichen Gutachten gibt es hier auch Fehldiagnosen.
Die Erstellerin dieser Homepage hält diese Regelung für verfassungswidrig.
Daher ist es besonders wichtig, die Anfechtungsgründe für ein derartiges Gutachten zu kennen.   

Überlegen Sie gut, ob Sie bei einem Verfahren nur mit dem Richter und einem psychiatrischen Gutachter alleine ein Gespräch führen. Nehmen Sie möglichst Zeugen mit.

Folgender Ratschlag gibt es bei www. zwangspsychatrie:

DRINGENDE EMPFEHLUNG: Gegenüber einem Psychiater am besten immer eisern schweigen und nötigenfalls eine befreundete Zeugin mitnehmen, die stellvertretend erklärt, dass man mit PsychiaterInnen grundsätzlich nie reden will (gute Begründung: man nehme die im Internet verbreiteten Warnungen ernst). Diese Zeugin soll danach in einer kurzen eidesstattlichen Versicherung bestätigen, dass man eisern geschwiegen hat, der Psychiater also keine Untersuchung machen konnte. ( PsychiaterInnen wissen, dass sie nie mehr dieses Schweigen als “symptomschwache, autistische Psychose” verleumden können, weil Gert Postel diesen Unsinn allgemein bekannt gemacht hat und dieser “Diagnose”-Versuch damit zur reinen Lachnummer geworden ist.)
Mehr: www.zwangspsychiatrie.de/erste-hilfe/zwangsdiagnostiziert


Anfechtungsmöglichkeiten ärztlicher Gutachten:


Beispiel siehe Schaltfläche "Hart erkämpfte Erfolge".

Drei Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch, hier der wichtigste: 

§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


a) Das gemäß § 280 FamFG im Betreuungsverfahren einzuholende Sachverständi-gengutachten muss so gefasst sein, dass das Gericht es auf seine wissenschaft-liche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin überprüfen kann (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 12 mwN).

Quelle: Beschluss des Bundesgerichtshof vom 9.11.2011, Aktenzeichen XII ZB 286/11
Gesamtdokument


Weitere BGH-Urteile, in denen ärztliche Gutachten eine Rolle spielen:

XII ZB 467/10, XII ZB 526/10, XII ZB 346/10, XII ZB 601/10, XII ZB 584/10, XII ZB  632/10,
2011-06-08-2.pdf, 2011-06-29.pdf, 2011-07-06-2.pdf, 2011-07-06.pdf, 2011-08-17.pdf, 2011-08-17-2.pdf, 2011-09-21.pdf, 2011-09-21-2.pdf, 2011-09-28.pdf, 2011-11-09.pdf, 2011-12-14.pdf, 2012-02-15-2.pdf, 2012-03-14.pdf, 2012-04-11-2.pdf, 2012-05-16-2.pdf, 2012-06-20-XII-ZB-130-12.pdf, 2012-06-20-XII-ZB-99-12.pdf, 2012-06-27-XII-ZB-275-11.pdf, 2012-08-08-XII-ZB-671-11.pdf, 2012-08-22-XII-ZB-141-12.pdf, 2012-10-17-XII-ZB-181-12.pdf, 2012-10-24-XII-ZB-386-12.pdf2012-10-24-XII-ZB-404-12.pdf,  2012-11-21-XII-ZB-114-12.pdf2012-11-21-XII-ZB-270-12.pdf2012-11-21-XII-ZB-296-12.pdf2012-11-21-XII-ZB-306-12.pdf2012-11-21-XII-ZB-384-12.pdf2012-12-05-XII-ZB-665-11.pdf2013-01-09-XII-ZB-500-12.pdf2013-01-23-XII-ZB-395-12.pdf


Die Betreiber der Seite www.vaeternotruf.de haben sich gerichtlich mit einer Gutachterin angelegt und (wie erwartet als Justizkritiker) noch keinen Erfolg gehabt.
Die Betreiberin dieser Seite hat daher 100 Euro für die Gerichtskosten gespendet.
Kommentar vom 10.06.2015 von G. Moser. Für ein solches Verfahren ist es wichtig, dass sich noch mehr Bürger und Bürgerinnen beteiligen.  Mehr: www.vaeternotruf.de/birgit-heyer.htm
Geändert am:   09.10.2017

Impressum und Kontakt


Mehr siehe Gutachterfalle